TS3 erhält US-Patent für stirnseitige Verklebung

05. Feb 2020

Es ist offiziell: Die stirnseitige Verbindung von Holzbauteilen mit der TS3-Technologie ist seit Anfang 2020 in den USA patentiert. Dies ist bereits das zweite wichtige US-Patent nach demjenigen für die Gebäudestrukturen mit Stützen, Stützenköpfen und Platten für Geschossdecken vom November 2018.

Bereits seit 2017 ist die Marke TS3 in den Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Das «United States Patent and Trademark Office», das Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika, hat TS3 als Marke anerkannt. Die Markeneintragung in den USA hatte zur Folge, dass die Marke TS3 in den USA im Zusammenhang mit Holzbauprodukten von keiner anderen Firma verwendet werden darf.   


2018 konnte mit einem ersten Patent die Gebäudestrukturen mit Stützen, Stützenköpfen und Platten für Geschossdecken geschützt werden. Mit dem zweiten Patent für die stirnseitige Verklebung von Holzbauteilen wird die zweite Schlüsseltechnologie von TS3 geschützt. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für TS3. „Endlich können wir sicher sein, dass unsere stirnseitige Verklebung in den USA wirklich geschützt ist und dass wir gegen Nachahmer rechtlich vorgehen können“, so Stefan Zöllig, der geistige Vater der Technologie.  


Die Investoren freuen sich ebenfalls 

Auch wirtschaftlich ist das Patent wichtig. Nach dem Schutz der Marke und den zwei Kern-Technologien von TS3 steigt der Wert der TS3 AG. Denn der US Markt ist ungefähr gleich gross und entsprechend wichtig für TS3 wie der ganze Europäische Markt.

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