TS3-Zulassungsprozess

06. Apr 2020

Das TS3-System befindet sich derzeit im Zulassungsprozess – dieser läuft trotz Corona-Krise auf Hochtouren. Bis zur Erreichung der Zulassung darf das System in der EU nur mit einer Zustimmung im Einzelfall eingesetzt werden. In der Schweiz darf bereits heute ohne Einschränkung mit TS3 gebaut werden.

Der Europäische Markt ist für TS3 von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Für die Bereitstellung von TS3 im Europäischen Markt, brauchen wir für das System eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) / Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) und eine Europäische Technische Bewertung (ETA). Im Zulassungsprozess arbeiten wir eng mit der Berner Fachhochschule in Biel und der Materialprüfungsanstalt Universität  Stuttgart zusammen. Wir erwarten die nötigen Dokumente im Frühjahr 2021.   


Herstellung Prüfkörper trotz Corona-Krise 

Trotz Corona-Krise laufen die Arbeiten im Zulassungsprozes weiter. Unter Einhaltung der strengen Vorgaben des Bundesrates werden zurzeit an der BFH in Biel die Prüfkörper für die Dauerstandsprüfung vergossen. Nach der 10-tägigen Lagerung bei 20 °C werden die Prüfkörper nach Stuttgart an die MPA transportiert. Anschliessend erfolgt der Aufbau und die Belastung in Stuttgart während der nächsten Wochen. Trotz der aktuell schwierigen Situation sind wir gemeinsam bestrebt das vorgegebene Ziel zu erreichen.     


Vorgaben aus der Bauproduktegesetzgebung 

Ein Bauproduktehersteller muss für alle Produkte, die zum harmonisierten Bereich gehören, grundsätzlich eine Leistungserklärung erstellen – also Aussagen dazu machen, was ein Produkt leisten kann. Zum harmonisierten Bereich gehören Bauprodukte, die von einer harmonisierten technischen Norm (hEN) erfasst sind oder für die eine Europäische Technische Bewertung (European Technical Assessment, ETA) ausgestellt worden ist.    


Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) / Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Die abZ wird vom DIBt erteilt. Darin werden die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des TS3-Systems, die Verwendungsbereiche sowie weiteren Aspektes geregelt. In der allgemeine Bauartgenehmigung werden zudem die Aspekte des Zusammenfügens, der Planung, Bemessung und Ausführung geregelt.

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