Neues Jahr – neue Gesetze

12. Jan 2021

Am 1. Januar 2021 sind gleich mehrere Verordnungen und Gesetze in Kraft getreten, die den Holzbau begünstigen. Die CO2-Verordnung verlangt, die Erderwärmung unter 2 Grad Celsius zu halten. Das BöB ist eine Rückkehr zum Qualitätswettbewerb – da hat der Holzbau die Nase vorne.

Der Bundesrat hat am 25. November 2020 die revidierte CO2-Verordnung per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Damit werden zentrale Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021 verlängert. Das Pariser Ziel, die Erwärmung unter 2 Grad Celsius zu halten und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, ist endlich gesetzlich festgeschrieben. Um dieses Ziel zu erreichen will die Schweiz ihre Emissionen bis 2030 halbieren, wobei drei Viertel dieser Reduktion im Inland erfolgen soll. Ziel ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein.

Eine Allianz aus Erdöl- und Autoindustrie hat das Referendum gegen das CO₂-Gesetz ergriffen. Damit wird die Schweiz am 13. Juni 2021 über die Vorlage abstimmen. Timbatec unterstützt das CO₂-Gesetz und ist Teil des Komitees «Schweizer Wirtschaft für das CO2-Gesetz.»  Mehr dazu auf www.co2-gesetz-jetzt.ch


Baubranche in der Pflicht 

Je nach Quelle werden bis zu 40 Prozent des weltweiten CO2-Ausstosses dem Bau zugeschrieben. Die Baubranche steht somit in der Pflicht, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Bauten mit Stahl und Beton verursachen bei der Herstellung einen massiv hohen CO2-Austoss. Die Zementherstellung allein ist für fünf bis acht Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Ein Kubikmeter armierter Beton verursacht bei seiner Herstellung rund 500 kg CO2-Emissionen.


Ganz anders sieht das bei Holz aus: Der natürlich nachwachsende Baustoff benötigt für seine Herstellung nur Sonnenenergie und Wasser. Bei seinem Wachstum wandelt ein Baum dank der Fotosynthese CO2 in Sauerstoff um. In jedem Kubikmeter Holz ist so rund eine Tonne CO2 langfristig gespeichert. Wer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten will, der baut heute mit Holz.       


Öffentliches Beschaffungsrecht  

Ebenfalls seit dem 1. Januar ist das neue öffentliche Beschaffungsrecht (BöB) in Kraft. Hier findet ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb statt. Das BöB gilt für öffentliche Bauherrschaften. Sie haben ein jährliches Auftragsvolumen von rund 40 Milliarden Franken. Und es hat Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, denn es setzt einen neuen Standard für die Beschaffung.

Die Beschaffung guter Qualität ist ein Vorteil für alle. Eine zu starke Preisgewichtung hat AnbieterInnen gehemmt, innovative Lösungen zu offerieren. Neue Zuschlagskriterien wie «Innovation» ermöglichen es, gute Lösungen zu honorieren. Das BöB ist somit eine Chance für noch mehr Holzbauprojekte und innovative Technologien wie TS3. Packen wir sie!  


Timber Structures 3.0 wünscht allen einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2021. Wir freuen uns auf spannende Projekte zusammen mit Ihnen.

Bundeshaus

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